Berlin. Die Sammelklage kann für Verbraucher ein scharfes Schwert bei Verstößen von Großkonzernen sein – man muss es nur nutzen.
Wohl niemand stöbert aus Lust und Laune in der Datenschutz-Grundverordnung oder anderen komplizierten Rechtstexten. Dabei betreffen die Regelwerke Verbraucher fast immer und überall. Viele davon schützen die Rechte der Konsumenten, die sonst womöglich hier und dort übervorteilt werden.
Die Politik hat den Verbrauchern vor einigen Jahren mit der Einführung von Sammelklagen auch noch ein scharfes Schwert in die Hand gegeben. Vertreten durch Verbände können sie in bestimmten Fällen kostenlos ihre Rechte durchsetzen, auch wenn es dabei nur um kleine Beträge geht. Niemand muss dafür die juristischen Feinheiten des jeweiligen Verfahrens durchdringen. Einfacher geht es kaum.
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Doch anscheinend ist das Verfahren entweder vielen Konsumenten nicht bekannt oder das Interesse an eher niedrigen Beträgen im Erfolgsfall einer Sammelklage gering. Beides könnte eine Erklärung sein für die geringe Beteiligung der Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta zur Durchsetzung von Entschädigungen wegen eines Datenlecks. Dabei sind die Erfolgsaussichten der Klage nach einem klaren Leitlinienurteil des Bundesgerichtshofs eher gut. Auf 100 Euro können die Kläger damit hoffen.

Die mögliche Entschädigung sollte nur ein Grund für Betroffenen sein, sich der Klage noch anzuschließen. Es geht mit den Sammelklagen auch darum, Unternehmen zu einem korrekten Verhalten anzuhalten. Die Erfahrung lehrt, dass drohende hohe Kosten durch Schadenersatzzahlungen eine erzieherische Wirkung entfalten. Unternehmen vermeiden ein Fehlverhalten. Insofern wäre es auch aus Gründen der Abschreckung wünschenswert, dass mehr betroffene Facebook-Nutzer Mitkläger werden.